Allgemeine Vermittlungsbedingungen
A.
Allgemeine
Vermittlungsbedingungen
1. Geltungsbereich
2.
Vertragsschluss und gesetzliche Vorschriften
3. Vertragsinhalt
4.
Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter und
sonstigen Leistungsträger
5. Mängelanzeigen
6. Rücktritt/Umbuchung und
Stornierung des vermittelten (Reise-)Vertrags
7. Zahlungen und Inkasso
8.
Serviceentgelte
9. Versicherungen
10. Ihre Mitwirkungspflichten als
Kunde
11. Haftung
12. Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucher-Schlichtungsstelle
B. Besondere Vermittlungsbedingungen für
Pauschalreisen
1. Zahlungen
2. Mängelanzeigen
C. Besondere
Vermittlungsbedingungen für verbundene Reiseleistungen
1. Zahlungen
2.
Serviceentgelte
D. Besondere Vermittlungsbedingungen für
Flug-Einzelleistungen; auch als Bestandteil einer verbundenen
Reiseleistung
1. Serviceentgelte
2. Ausstellung und Versand von
Flugtickets
3. Identität der Fluggesellschaft
4. Weitere gesetzliche
Vorschriften
Vorbemerkung
Liebe
Kunden,
mit Freude buchen wir Ihnen Ihren Urlaub, die schönste Zeit des
Jahres. Wir vermitteln Ihnen dazu gerne eine Pauschalreise eines
Reiseveranstalters oder aber auch nur eine Hotelunterkunft oder einen einzelnen
Flug bzw. eine Kombination.
Beachten Sie bitte, dass wir bei jeder Buchung
nur als Vermittler auftreten und der oder die Verträge jeweils zwischen Ihnen
und dem Reiseveranstalter (bei einer Pauschalreise) oder dem einzelnen
Leistungsträger (bei einer Einzelleistung oder bei verbundenen Reiseleistungen)
zustande kommen. Dafür gelten die Ihnen bekannten Reise-, Unterbringungs-, Miet-
oder Beförderungsbedingungen Ihrer Vertragspartner.
Bitte schenken Sie auch
den nachstehenden Erläuterungen zu wichtigen regelmäßig verwendeten Begriffen
Beachtung:
Reiseveranstalter |
ist, wer – mindestens – zwei im Voraus bestimmte verschiedene Reiseleistungen als Gesamtheit anbietet (§ 651a BGB), zum Beispiel Hotel und Flug in einer im Voraus bestimmten Bündelung. Vertragspartner werden Sie als Reisender und der Reiseveranstalter der von Ihnen gebuchten Reise. |
Vermittler |
ist derjenige, der die Reiseleistungen zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter oder Leistungsträger der Reise vermittelt (§§ 675, 631 BGB). Wir sind der Vermittler. |
Leistungsträger |
bezeichnet denjenigen, der eine einzelne touristische Leistung erbringt, also z.B. das Hotel, die Fluggesellschaft, der Mietwagenanbieter etc. |
Reisevertragsrecht |
ist das Verbraucherschutzrecht nach § 651a ff. BGB bei der Anbahnung und Durchführung einer (Pauschal-) Reise. Es regelt das Verhältnis zwischen dem Ihnen als Reisenden und dem Reiseveranstalter oder dem einzelnen Leistungsträger einer Einzelleistung. |
Verbundene Reiseleistungen |
liegen vor, wenn Sie über uns als Vermittler zwei verschiedene Reiseleistungen für dieselbe Reise buchen, jedoch separate Verträge mit den jeweiligen Leistungsträgen entstehen, entweder bei einem Kontakt mit uns als Vermittler oder durch Vertragsschluss innerhalb von 24 Stunden durch gezielte Vermittlung der zweiten Leistung durch uns als Reisevermittler. |
Einzelleistung |
ist eine einzelne touristische Leistung, wie z.B. ein Hotel, ein Mietwagen oder ein Flug, die durch uns als Vermittler vermittelt wurde und bei der ein Vertrag mit dem vermittelten Leistungsträger zustande kommt. |
Die nachfolgenden allgemeinen und
besonderen Vermittlungsbedingungen gelten für unsere Vermittlungsleistungen
im Rahmen der Vermittlung von
• Pauschalreisen,
•
verbundenen Reiseleistungen
• und
Einzelleistungen.
A. Allgemeine
Vermittlungsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese
Allgemeinen Vermittlungsbedingungen finden ausschließlich Anwendung, wenn wir
als Vermittler von Pauschalreisen, verbundenen Reiseleistungen oder
Einzelleistungen auftreten. Unsere vertragliche Verpflichtung beschränkt sich
dann auf die Vermittlung der angebotenen und vorhandenen Pauschalreisen,
verbundenen Reiseleistungen oder Einzelleistungen gemäß diesen
Vermittlungsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften.
2.
Vertragsschluss und gesetzliche Vorschriften
2.1. Sie können uns damit
beauftragen, Ihnen eine Pauschalreise, verbundenen Reiseleistungen oder sonstige
Einzelleistung, die von einem dritten Anbieter erbracht wird, zu vermitteln. An
Ihren erteilten Vermittlungsauftrag sind Sie gebunden. Um uns einen solchen
Auftrag zu erteilen, müssen Sie zum Zeitpunkt des Auftrags mindestens 18 Jahre
alt sein.
2.2. Mit der Annahme Ihres Vermittlungsauftrags durch uns als
Vermittler kommt zwischen Ihnen und uns ein Vertrag über die Vermittlung von
(Reise-) Leistungen in Gestalt einer Pauschalreise, verbundenen Reiseleistung
oder Einzelleistung zustande.
2.3. Auftrag und Annahme bedürfen keiner
bestimmten Form. Erteilen Sie uns den Auftrag auf elektronischem Weg (z.B. per
E-Mail oder über unsere Website), so bestätigen wir Ihnen den Eingang des
Auftrags unverzüglich auf elektronischem Weg („Eingangsbestätigung“). Die
Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des
Vermittlungsauftrags dar.
2.4. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten
ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen
entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen,
diesen Vermittlungsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere
der §§ 675, 631 ff. BGB und der §§ 651a ff. BGB i.V.m. Art. 250 ff. EGBGB,
soweit diese auf den Vermittlungsauftrag Anwendung finden.
3.
Vertragsinhalt
3.1. Gemäß diesen Vermittlungsbedingungen übernehmen wir
den Vermittlungsauftrag und stellen auf Ihren Wunsch hin die Buchungsanfrage
beim jeweiligen Reiseveranstalter oder Leistungsträger.
3.2. Ohne
ausdrückliche Vereinbarung sind wir nicht verpflichtet, den jeweils günstigsten
Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/oder anzubieten.
3.3.
Soweit nicht eine ausdrückliche Vereinbarung mit Ihnen vorliegt, übernehmen wir
als Reisevermittler bezüglich Auskünften zu Preisen, Leistungen,
Buchungskonditionen und sonstigen Umständen der Reiseleistung keine Garantie
i.S. von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und bezüglich Auskünften über die Verfügbarkeit
der zu vermittelnden Leistungen keine Beschaffungsgarantie im Sinne dieser
Vorschrift.
3.4. Sonderwünsche zu Ihren gebuchten (Reise-) Leistungen in
Gestalt einer Pauschalreise, verbundenen Reiseleistung oder Einzelleistung
nehmen wir nur zur Weiterleitung an den zu vermittelnden Reiseveranstalter bzw.
Leistungsträger entgegen. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart
ist, haben wir für die Erfüllung solcher Sonderwünsche nicht einzustehen. Diese
sind auch nicht Bedingung oder Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag
oder für die von uns an den Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger zu
übermittelnde Buchungserklärung durch Sie als Kunden. Sie werden darauf
hingewiesen, dass Sonderwünsche im Regelfall nur durch ausdrückliche Bestätigung
des Veranstalters bzw. Leistungsträgers zum Inhalt der vertraglichen
Verpflichtungen des Veranstalters bzw. Leistungsträgers werden.
4.
Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter und
sonstigen Leistungsträger
4.1. Für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen
und dem Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger gelten die dort vereinbarten
Vertragsbedingungen und die AGB des jeweiligen Veranstalters bzw.
Leistungsträgers. Diese AGB werden in den einzelnen Leistungsausschreibungen
benannt und verfügbar gemacht. Darin können z. B. Zahlungsbedingungen,
Bestimmungen über Fälligkeit, Haftung, Stornierung, Umbuchung und Rückzahlung
sowie andere Rechte und Pflichten geregelt sein.
4.2. Sie verpflichten sich,
sich bezüglich des genauen Inhalts der anwendbaren Vertragsbedingungen und
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in den angebotenen Informationsquellen,
insbesondere soweit diese durch Wiedergabe auf der Website angeboten werden, zu
unterrichten. Auf die Unkenntnis Ihnen auf diesem Weg in zumutbarer Weise
verfügbar gemachter Vertragsbedingungen und AGB können Sie sich nicht
berufen.
4.3. Ohne besondere Vereinbarung oder ohne besonderen Hinweis gelten
bei Beförderungsleistungen die auf gesetzlicher Grundlage von der zuständigen
Verkehrsbehörde oder aufgrund internationaler Übereinkommen erlassenen
allgemeinen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen („ABB“).
5.
Mängelanzeigen
5.1. Hinsichtlich Ihrer Mängelanzeigen bzgl. Mängel der
der durch uns vermittelnden Pauschalreise verweisen wir auf unsere besonderen
Vermittlungsbedingungen für Pauschalreisen unter Ziffer C.2 dieser
Bedingungen.
5.2. Mängel unserer Vermittlungsleistung sind uns gegenüber
unverzüglich anzuzeigen. Uns ist Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt
diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem
Vermittlungsvertrag, soweit eine zumutbare Abhilfe durch uns möglich gewesen
wäre. Unberührt bleiben Ansprüche aus deliktischer Haftung.
6.
Rücktritt/Umbuchung und Stornierung des vermittelten
(Reise-)Vertrags
6.1. Rücktritt, Umbuchung und Stornierung und Haftung
richten sich nach den Vertragsbedingungen des jeweiligen Veranstalters/Anbieters
und nach den gesetzlichen Vorschriften.
6.2. Rücktritt/Umbuchung und/oder
Stornierung müssen gegenüber dem jeweiligen Leistungsanbieter erklärt werden.
Sie können jedoch auch uns mit der Übermittlung der entsprechenden Erklärung
beauftragen. Sie sind verpflichtet, jeden Wunsch nach Umbuchung und/oder
Stornierung schriftlich zu erklären. Vor Eingang Ihrer schriftlichen Anfrage
können wir weder die Umbuchung noch die Stornierung einer gebuchten Reise
veranlassen. Eine telefonische oder mündliche erklärte Stornierung oder
Umbuchung ist nur möglich, wenn dies in den Vertragsbedingungen des
entsprechenden Leistungserbringers vorgesehen ist. Telefonische Umbuchungen
und/oder Stornierungen werden durch uns im Anschluss per E-Mail bestätigt. Sie
sind verpflichtet, in diesem Zusammenhang auftretende eventuelle Unstimmigkeiten
uns unverzüglich mitzuteilen.
6.3. Wir erheben in der Regel keine eigenen
Servicegebühren oder Bearbeitungsentgelte für Rücktritt / Umbuchung und /oder
Stornierung. Wenn wir Servicegebühren oder Bearbeitungsentgelte erheben,
informieren wir sie vor der Buchung darüber. Generell ausgenommen hiervon ist
der Rücktritt / die Umbuchung und /oder die Stornierung von nicht im
Zusammenhang mit einer Pauschalreise gebuchten Flugbeförderungsleistungen
(„Nur-Flug-Buchung“). Hier erheben wir ggfs. eigene Servicegebühren oder
Bearbeitungsentgelte (siehe dazu Ziffer D. dieser AGB)
7. Zahlungen und
Inkasso
7.1. Soweit wir (Reise-) Leistungen in Gestalt einer
Pauschalreise, verbundenen Reiseleistung oder Einzelleistung in Rechnung stellen
und diesbezügliche Zahlungen einziehen, geschieht dies im Namen und für Rechnung
des jeweiligen Veranstalters bzw. des Leistungsträgers. Unberührt bleiben davon
die Rechte zur Einziehung uns zustehender Serviceentgelte.
7.2. Die
Zahlungsfristen und sonstigen Zahlungsbedingungen richten sich nach den
Bestimmungen des jeweiligen Reiseveranstalters bzw. Leistungsträgers.
7.3.
Wir behalten uns vor, etwaige Rückbelastungsentgelte bei Kreditkartenzahlung
oder bei Banklastschrift an Sie weiter zu berechnen.
7.4. Ergänzend verweisen
wir
• für die Zahlung bei Vermittlung von Pauschalreisen auf Ziffer B;
•
für die Zahlung bei Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen auf Ziffer
C;
• für die Zahlung bei Vermittlung von reinen Flug-Einzelleistungen auf
Ziffer D.
8. Serviceentgelte
8.1. Wir weisen Sie darauf hin, dass
wir für einzelne Vermittlungsleistungen ein gesondertes Serviceentgelt
erheben.
8.2. Hinsichtlich eventuell durch uns erhobener Serviceentgelte
•
bei der Vermittlung von Pauschalreisen weisen wir auf die besonderen
Vermittlungsbedingungen unter Ziffer B. hin.
• bei der Vermittlung von
verbundenen Reiseleistungen weisen wir auf die besonderen
Vermittlungsbedingungen unter Ziffer C hin;
• bei der Vermittlung von reinen
Flug-Einzelleistungen weisen wir auf die besonderen Vermittlungsbedingungen
unter Ziffer D hin.
9. Versicherungen
9.1. Wir weisen auf die
Möglichkeit und Notwendigkeit des Abschlusses von geeigneten Versicherungen,
insbesondere
• einer Reiserücktrittskostenversicherung und/oder einer
Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit,
•
einer Reisegepäckversicherung,
• einer Auslandskrankenversicherung oder
•
einer Reiseabbruchversicherung.
9.2. Die Prüfung der Notwendigkeit des
Abschlusses und der Eignung einer der genannten oder weiteren Versicherungen
obliegt ausschließlich Ihnen als Kunden.
10. Ihre Mitwirkungspflichten als
Kunde
10.1. Sie sind verpflichtet, die Ihnen von uns übergebenen
Vertrags- und Reiseunterlagen des vermittelten Reiseveranstalters bzw.
Leistungsträgers, insbesondere Buchungs- und Reisebestätigungen, Flugscheine,
Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf
Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der
Buchung und dem Vermittlungsauftrag, zu überprüfen.
10.2. Über erkennbare
Fehler, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstige Unstimmigkeiten haben
Sie uns unverzüglich zu unterrichten. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, so
kann eine Schadensersatzverpflichtung unsererseits eines hieraus Ihnen
entstehenden Schadens nach den gesetzlichen Bestimmungen über die
Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen
sein.
11. Haftung
11.1. Wir haften nicht für die Erbringung der
vermittelten (Reise-) Leistung in Gestalt einer Pauschalreise, verbundenen
Reiseleistung oder Einzelleistung, sondern nur dafür, dass die Vermittlung einer
solchen (Reise-) Leistung in Gestalt einer Pauschalreise, verbundenen
Reiseleistung oder Einzelleistung mit der erforderlichen Sorgfalt vorgenommen
wird.
11.2. Die einzelnen Angaben zu den (Reise-) Leistungen in Gestalt einer
Pauschalreise, verbundenen Reiseleistung oder Einzelleistung beruhen auf den
Angaben der Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger. Diese stellen keine
Zusicherung von unserer Seite dar. Sämtliche von uns präsentierten (Reise-)
Leistungen in Gestalt einer Pauschalreise, verbundenen Reiseleistung oder
Einzelleistung sind nur begrenzt verfügbar. Wir haften nicht für die
Verfügbarkeit einer Leistung zum Zeitpunkt der Buchung. Dies gilt nicht, soweit
uns fehlerhafte oder unrichtige Angaben bekannt waren oder bei Anwendung
handels- und branchenüblicher Sorgfalt bekannt sein mussten. Insoweit ist die
Haftung von uns für das Kennen müssen solcher Umstände jedoch auf Fälle von
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.
11.3. Bei der Erteilung von
Hinweisen und Auskünften im Rahmen des Gesetzes haften wir für die sorgfältige
Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Eine
Haftung für die Richtigkeit erteilter Auskünfte besteht gemäß § 676 BGB nicht.
Dies gilt nicht, wenn ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde bzw.
es eine ausdrückliche gesetzliche Informationspflicht besteht.
11.4. Eine
etwaige eigene Haftung von uns als Reisevermittler aus § 651x BGB oder der
schuldhaften Verletzung von Reisevermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden
Bestimmungen unberührt
11.5. Wir haften nicht für den nicht von uns zu
vertretenden Verlust, Untergang oder Beschädigung der Unterlagen im Zusammenhang
mit der Versendung.
12. Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucher-Schlichtungsstelle
12.1. 1.1.
Wir sind nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucher-Schlichtungsstelle verpflichtet und nehmen an einem
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle auch nicht
teil.
B. Besondere Vermittlungsbedingungen für
Pauschalreisen
1.
Serviceentgelte
Vermitteln wir Ihnen eine Pauschalreise, erheben wir kein
Serviceentgelt für die Vermittlung von Leistungen, die Bestandteil der
Pauschalreise sind. Dies gilt nach Ziffer 6.3 auch für Rücktritt / Umbuchung und
/oder Stornierung einer Pauschalreise. Handelt es sich um Leistungen die nicht
Leistungsbestandteil der Pauschalreise sind (z.B. Sitzplatzreservierung, Buchung
von Zusatzgepäck, Einholung von Visa etc.), beauftragen Sie uns im Rahmen eines
Geschäftsbesorgungsvertrages damit, Sie zu diesen Leistungen zu beraten und
Ihnen diese zu vermitteln. Zum Teil werden hierfür von uns Serviceentgelte
erhoben. Das Serviceentgelt ist zusätzlich zu den Ansprüchen der Leistungsträger
zu zahlen und sofort fällig. Darauf werden Sie vor Buchung der Leistung
gesondert hingewiesen. Hinsichtlich der Erhebung von Serviceentgelten bei
verbundenen Reiseleistungen und Buchungen von Nur-Flügen verweisen wir auf die
Ziffer C. und D.
2. Zahlungen
Wenn wir Ihnen eine Pauschalreise
vermitteln, dürfen wir Zahlungen von Ihnen als Reisenden nur fordern oder
annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag des
Reiseveranstalters besteht und Ihnen der Sicherungsschein mit Namen und
Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und
hervorgehobener Weise übergeben wurde.
3. Mängelanzeigen
Wir gelten
als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere
Erklärungen von Ihnen als Reisenden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise
entgegenzunehmen. Wir werden den Reiseveranstalter unverzüglich von solchen
Erklärungen in Kenntnis setzen. Wir empfehlen zur Vermeidung von
Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen
unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des
Reiseveranstalters zu erklären.
C. Besondere Vermittlungsbedingungen für
verbundene Reiseleistungen
1. Zahlungen
1.1. Wenn wir
Ihnen verbundene Reiseleistungen vermitteln, dürfen wir Zahlungen von Ihnen als
Reisendem nur fordern und annehmen, wenn wir sichergestellt haben, dass diese
Ihnen als dem Reisenden erstattet werden, soweit Reiseleistungen von uns selbst
zu erbringen sind oder Entgeltforderungen vermittelter Leistungsträger noch zu
erfüllen sind und im Fall unserer Zahlungsunfähigkeit verbundener
Reiseleistungen ausfallen oder Sie im Hinblick auf erbrachte Reiseleistungen
Zahlungsaufforderungen nicht befriedigter vermittelter Leistungsträger
nachkommen.
1.2. Diese Sicherstellung leisten wir bei der Vermittlung von
verbundenen Reiseleistungen durch Abschluss einer Insolvenzversicherung gem. §
651w Abs. 3 BGB unter Nennung des Namens und der Kontaktdaten des
Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und in hervorgehobener Weise und
Übergabe eines entsprechenden Sicherungsscheines für alle Ihre Zahlungen an uns,
soweit Sie nicht direkt an den vermittelten Leistungsträger der verbundenen
Reiseleistung leisten.
2. Serviceentgelte
2.1. Sie beauftragen uns
im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages damit, Sie im Hinblick auf die
Leistungen der Leistungsträger der verbunden Reiseleistungen zu beraten und
Ihnen diese zu vermitteln. Zum Teil werden hierfür von uns Serviceentgelte
erhoben. Das Serviceentgelt ist zusätzlich zu den Ansprüchen der Leistungsträger
zu zahlen und sofort fällig.
2.2. Soweit wir Ihnen vor der Buchung der
Leistungen des Leistungsträger die Höhe des Serviceentgelts nicht durch Aushang
in unserem Geschäftslokal oder ausdrückliche Angabe auf unserer Website oder auf
sonstige Weise vor der Buchung mitteilen, gilt die übliche Vergütung als
geschuldet.
D. Besondere Vermittlungsbedingungen für
vermittelte Flug-Einzelleistungen; auch als Bestandteil einer verbundenen
Reiseleistung
1.
Serviceentgelte
1.1. Sie beauftragen uns im Rahmen eines
Geschäftsbesorgungsvertrages damit, Sie im Hinblick auf die Leistungen der
Fluggesellschaft zu beraten und Ihnen diese zu vermitteln. Zum Teil werden
hierfür von uns Serviceentgelte erhoben. Das Serviceentgelt ist zusätzlich zu
den Ansprüchen der Leistungsträger zu zahlen und sofort fällig. Das
Serviceentgelt wird bei Stornierung oder Nichtdurchführung (z.B. Annullierung)
der vermittelten Leistung nicht erstattet, es sei denn, die Nichtdurchführung
erfolgt wegen eines Fehlers durch uns als Reisevermittler.
1.2. Soweit wir
Ihnen vor der Buchung der Leistungen des Leistungsträger die Höhe des
Serviceentgelts nicht durch Aushang in unserem Geschäftslokal oder ausdrückliche
Angabe auf unserer Website oder auf sonstige Weise vor der Buchung mitteilen,
gilt die übliche Vergütung als geschuldet.
2. Ausstellung und Versand von
Flugtickets
2.1. 1.1. Grundsätzlich werden
Ihnen Ihre Flugtickets spätestens 14 Tage vor Abflug ausgestellt und
entsprechend der gewählten Versandart zugestellt oder übergeben. Dies gilt nur,
soweit die entsprechende Fluggesellschaft keine anderweitigen
Ausstellungsfristen vorgegeben hat. Wir können auf Ihren Wunsch Flugtickets auch
früher ausstellen, wobei darauf hingewiesen wird, dass ab Ausstellung im Falle
einer Stornierung oder eines Umbuchungswunsches durch den Anbieter
Storno-/Umbuchungsgebühren in Höhe von bis zu 100% des Flugpreises anfallen
können.
2.2. Sofern die Fluggesellschaft anstelle eines Tickets in Papierform
ein elektronisches Ticket („E-Ticket“) anbietet, wird im Regelfall ein
elektronischer Buchungscode in Textform (meist per E-Mail) übermittelt. Dieser
ist von Ihnen beim Check-In zusammen mit einem Identifikationsdokument
(Personalausweis bzw. Reisepass) vorzulegen.
3. Identität der
Fluggesellschaft
3.1. 1.1. Entsprechend der
EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste
der Luftfahrtunternehmen ist der Vermittler verpflichtet, den Fluggast bei der
Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten.
Sofern bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht,
wird der Vermittler ihm die vom vermittelten Unternehmen vorliegenden
Informationen über diejenige Fluggesellschaft übermitteln, die wahrscheinlich
den Flug durchführt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird der Kunde
unverzüglich über den Wechsel unterrichtet.
3.2. Die gemeinschaftliche Liste
über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften
ist über die Internetseiten
http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm und
www.lba.de abrufbar und kann dem Kunden auf Verlangen in den Geschäftsräumen des
Vermittlers ausgehändigt werden.
4. Weitere gesetzliche
Vorschriften
4.1. Für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der von
uns vermittelten Fluggesellschaft gelten – soweit jeweils anwendbar – die
gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes, des Warschauer und
Montrealer Übereinkommens und unmittelbar, wie inländische gesetzliche
Bestimmungen,
• die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu Flugpassagierrechten
•
die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen
Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine
Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie über die Unterrichtung von Fluggästen
über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
• die Verordnung
(EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte von
behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter
Mobilität
4.2. Wir empfehlen Ihnen, sich über Ihre Rechte als Fluggast, z.B.
durch die Aushänge in den Flughäfen, durch die Informationen des ausführenden
Luftfahrtunternehmens oder durch die Informationsblätter des Luftfahrtbundesamts
unter www.lba.de zu informieren
Einzelbuchungen von Reiseleistungen
Für Einzelbuchungen von Reiseleistungen – also wenn etwa nur ein Hotel, ein Flug oder ein Transfer vermittelt wird und keine Pauschalreise vorliegt – greift der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) gemäß der aktuellen Rechtslage tatsächlich nicht. Es gibt in diesem Fall auch keinen Reisepreis-Sicherungsschein, denn die gesetzliche Insolvenzsicherungspflicht nach § 651r BGB betrifft nur Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen, nicht aber reine Einzelleistungen.
„Bei dieser Buchung handelt es sich um die Vermittlung einer einzelnen Reiseleistung (z.B. Hotel, Flug, Transfer). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für diese Einzelbuchung keine Insolvenzabsicherung über den Deutschen Reisesicherungsfonds besteht und kein Reisepreis-Sicherungsschein ausgestellt wird. Bei einer möglichen Insolvenz des jeweiligen Leistungserbringers (z.B. Fluggesellschaft, Hotel, Mietwagenfirma) besteht daher kein Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatzleistung über den Reisesicherungsfonds oder den Vermittler. Der Vermittler haftet ausschließlich für die ordnungsgemäße Vermittlung, jedoch nicht für die Erbringung der einzelnen Leistungen.“